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Riesige Unterschiede im Bäckerei-Leasing

Die großen Preisunterschiede bei Ausschreibungen haben in den letzten Monaten eher zugenommen: Öffentliche Förderprogramme und unterschiedliche Bonitätseinschätzungen sind die Triebfedern dieser Entwicklung.

Weiterhin große Preisdifferenzen bei Factoring

Eine kürzlich abgeschlossene Factoring-Ausschreibung zeigte wieder einmal, dass die einzelnen Anbieter sehr unterschiedlich kalkulieren und im Ergebnis hohe Preisdifferenzen bestehen. Als Steuerungsgrößen für die Preisbestimmung setzen die Factoringanbieter unterschiedliche Instrumente ein. Neben der Factoringgebühr und dem Zinssatz für die Bevorschussung gehören hierzu zunehmend Gebühren, die einmalig oder regelmäßig anfallen können. Insofern sind Angebote sehr sorgfältig zu analysieren.
Zudem unterscheiden sich Factoringangebote immer mehr qualitativ (z. B. Konzentrationsklausel), was aus dem ersten Angebot nicht immer ersichtlich wird.

Auch 2014 öffentliche Förderung für Leasing

Seit wenigen Jahren können auch Leasinggesellschaften öffentliche Fördertöpfe nutzen. Entweder werden die Leasingverträge direkt gefördert oder der Leasinggeber erhält zur Refinanzierung preiswerte Globaldarlehen. Nach unseren Informationen können auch in diesem Jahr verschiedene Fördertöpfe genutzt werden.
Neu in diesem Jahr ist die Möglichkeit, öffentliche Bürgschaften zur Absicherung von (Teil-) Risiken der Leasinggesellschaft zu erhalten.

Makler-Verträge im Leasing klar regeln!

Sachverhalt: Im Rahmen einer Ausschreibung teilte uns eine Leasinggesellschaft mit, dass sie kein leistungsfähiges Angebot abgeben könne, da vor Jahren ein Leasingvertrag über einen Makler zustande gekommen sei, der bis zum Jahre 2019 aufgrund einer Vereinbarung zwischen Leasinggesellschaft und Makler Kundenschutz genieße und mit 2 % Provision aus dem Anschaffungswert zu verprovisionieren sei.

Diese Regelung ist gängige Praxis in der Leasingbranche, obwohl ausdrücklich keine Maklervereinbarung mit dem mittelständischen Unternehmen geschlossen wurde, sodass Provisionen für zukünftig abzuschließende Verträge zu zahlen sind, obwohl der Makler möglicherweise überhaupt nicht tätig geworden ist.
Fazit: Es besteht nur die Möglichkeit, dass der Leasingnehmer den Leasinggeber anschreibt und ausdrücklich darauf hinweist, das keine Vereinbarung mit dem Makler abgeschlossen wurde.